Schülervertretung
Im Rahmen der Schülermitwirkung wird den Schülern die Möglichkeit gegeben, Leben und Unterricht ihrer Schule mitzugestalten. Die Schüler werden dabei vom Schulleiter, von den Lehrern und den Eltern unterstützt. Von Klassenstufe 5 an wählen die Schüler jeder Klasse unverzüglich nach Schuljahresbeginn aus ihrer Mitte einen Klassenschülersprecher und dessen Stellvertreter. Die Klassenschülersprecher vertreten die Interessen der Schüler ihrer Klasse in allen sie betreffenden Fragen der Schule und des Unterrichts. (Auszug aus: Sächsisches Schulgesetz)
Schul-Schülersprecher/-in im Schuljahr 2019/20
- werden im neuen SJ bekannt gegeben
Vertrauensschülerin im Schuljahr 2019/20
- werden im neuen SJ bekannt gegeben
Klassensprecher im Schuljahr 2019/20
- werden im neuen SJ bekannt gegeben